Gülle ist nicht gleich Gülle

Themenbereich: Erneuerbare Energien
 
Voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres treten gesetzliche Änderungen in Kraft, die erhebliche Folgen für neu geplante und in Betrieb befindliche Biogasanlagen haben. Mit der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) unterliegt Gülle, die in Biogasanlagen genutzt werden soll, dem Abfallrecht. Zugleich schafft die geänderte Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) neue Genehmigungstatbestände für Biogasanlagen. 

Lesen Sie hierzu in der neuesten Ausgabe 18/2011 der Zeitschrift Sonne Wind & Wärme.


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