Verunsicherung bei PV Anlagen
Themenbereich: Erneuerbare EnergienDer Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster sorgt bei Betreibern von PV-Dachanlagen für Verunsicherung. Nach der dortigen Auffassung erfordert der Bau einer PV-Dachanlage eine Genehmigung, wenn damit eine Nutzungsänderung durch gewerbliche Nutzung verbunden ist.
Lesen Sie hierzu in der neuesten Ausgabe 16/10 der Zeitschrift Sonne Wind & Wärme:
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