Dienstag, 12. Januar 2010

Haftungsbegrenzung Vereins- und Stiftungsvorstände

Nach langer Diskussion ist die Vereinsrechtsreform zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen am 03.10.2009 in Kraft getreten. Mit der gesetzlich vorgesehenen Haftungsbegrenzung soll das Ehrenamt in Deutschland gefördert werden. Ausgangslage war bislang, dass ein Vorstandsmitglied, unabhängig davon ob es ehrenamtlich und damit unentgeltlich tätig ist, sich gegenüber dem Verein haftbar machen konnte.

 
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Freitag, 16. Oktober 2009

Neuregelung Patientenverfügung

Am 01.09.2009 ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ in Kraft getreten. Ziel ist es, bei medizinischen Behandlungen entscheidungsunfähiger Menschen mehr Rechtssicherheit zu schaffen und sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen beachtet wird.

 
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